Beitragsgesuch pro Jagdrevier und Jahr.
Die Zustimmung zum Beitrags-gesuch gilt automatisch als erteilt, wenn die Jagdgesellschaft nicht innert 30 Tagen widerspricht.
>Präsident
>Jagdaufseher
>Kassier
Verrechnung der tatsächlich ausgeführten Verhütungs-massnahmen.
>Präsident >Jagdaufseher
Übersteigt die jährl. Summe aus Wildschäden und Verhütungs-massnahmen 25 % des Pachtzinses (Birmenstorf: Fr. 1'582.- / Gebenstorf: Fr. 1'229.50), kann die JG bei der Sektion Jagd und Fischerei Entlastung beantragen.
Übersteigt die jährliche Summe aus Wildschäden und Verhütungsmassnahmwen 75 % des Jahrespachtzinses (also Birmenstorf Fr. 4'746.-- / Gebenstorf-Turgi Fr. 3'688.50), hat die Jagdgesellschaft die getroffenen Massnahmen zur Schadenmindung aufzuzeigen.
Birmenstorf | Gebenstorf-Turgi | |
Jagdpachtzins | 6'328.-- | 4'918.-- |
25 % Limite | 1'582.-- | 1'229.50 |
75 % Limite | 4'746.-- | 3'688.50 |