Wildschadenverhütung (Vorbeugen im Wald)

Ablaufschema

 


Beitragsgesuch pro Jagdrevier und Jahr.

 

 

 

Die Zustimmung zum Beitrags-gesuch gilt automatisch als erteilt, wenn die Jagdgesellschaft nicht innert 30 Tagen widerspricht.

>Präsident 

>Jagdaufseher

>Kassier

 

Verrechnung der tatsächlich ausgeführten Verhütungs-massnahmen.

>Präsident   >Jagdaufseher

 

Übersteigt die jährl. Summe aus Wildschäden und Verhütungs-massnahmen 25 % des Pachtzinses (Birmenstorf: Fr.  1'582.- / Gebenstorf: Fr.  1'229.50), kann die JG bei der Sektion Jagd und Fischerei Entlastung beantragen.

 

Übersteigt die jährliche Summe aus Wildschäden und Verhütungsmassnahmwen 75 % des Jahrespachtzinses (also Birmenstorf Fr. 4'746.-- / Gebenstorf-Turgi Fr. 3'688.50), hat die Jagdgesellschaft die getroffenen Massnahmen zur Schadenmindung aufzuzeigen.

 

  Birmenstorf        Gebenstorf-Turgi
Jagdpachtzins      6'328.--   4'918.--
25 % Limite   1'582.--   1'229.50
75 % Limite   4'746.--   3'688.50