Wildschaden Vergütung

Ablaufschema

Wildschäden über Fr. 100.-- sind vom Geschädigten unverzüglich der Jagdge-sellschaft zu melden.

 

Schäden bis Fr. 500.-- können gemeinsam von Jagdgesellschaft und Ge-schädigtem abgeschätzt werden. Der Schadenexperte kann in jedem Fall, muss aber nur bei Schaden-summen über Fr. 500.-- beigezogen werden.

 

Schadenabschätzung

 

 

Übersteigt die jährl. Summe aus Wildschäden und Ver-hütungsmassnahmen 25 % des Pachtzinses (Birmenstorf: Fr.  1'582.- / Gebenstorf-Turgi: Fr.  1'229.50), kann die JG bei der Sektion Jagd und Fischerei Entlastung beantragen.

 

Das Schadenprotokoll wird vor Ort ausgefüllt, von den beteiligten Parteien unterzeichnet und geht:

- Jagdgesellslchaft (Original, gelb)  >Präsident   >Jagdaufseher   >Kassier

- Sektion Jagd und Fischerei (weiss)

- Schadenexperte (rosa)

- Geschädigten (blau)

 

Übersteigt die jährliche Summe aus Wildschäden und Verhütungsmassnahmwen 75 % des Jahrespachtzinses (also Birmenstorf Fr. 4'746.-- / Gebenstorf-Turgi Fr. 3'688.50), hat die Jagdgesellschaft die getroffenen Massnahmen zur Schadenmindung aufzuzeigen.

 

  Birmenstorf        Gebenstorf-Turgi
Jagdpachtzins      6'328.--   4'918.--
25 % Limite   1'582.--   1'229.50
75 % Limite   4'746.--   3'688.50