Respektiere deine Grenzen

Respektiere deine Grenzen

Wildruhezonen schützen Wildtiere vor übermässiger Störung durch die Freizeitaktivitäten des Menschen. Bereits das unerwartete Auftauchen eines Schneeschuhläufers kann für Wildtiere im Winter problematisch sein: Eine Flucht kostet viel Energie, die dann zum Überleben fehlt. Wildruhezonen dürfen darum im Winter nicht oder nur auf ausgewiesenen Routen betreten werden.

Regeln

1. Beachte Wildruhezonen und Wildschutzgebiete:
     Wildtiere ziehen sich dorthin zurück.
2. Bleibe im Wald auf den markierten Routen und Wegen:
     So können die Wildtiere sich an die Wintersportler gewöhnen.                                                   

3. Meide Waldränder und schneefreie Flächen:

     Sie sind die Lieblingsplätze der Wildtiere.
4. Führe Hunde an der Leine, insbesondere im Wald:

     Wildtiere flüchten vor freilaufenden Hunden.

 

Freiräume erhalten

Das Schneeschuhwandern hat in den vergangenen Jahren einen starken Aufschwung erlebt und das Skitourenfahren entwickelt sich in Richtung Breitensport. Für Tiere und Pflanzen bedeutet diese Entwicklung eine zunehmende Gefährdung. Besonders die winterlichen Lebensräume sind betroffen. Damit sich Schneesportlerinnen und Schneesportler naturverträglich verhalten und die Natur weiterhin in vollen Zügen und ohne Konflikte geniessen können, haben das Bundesamt für Umwelt BAFU und der Schweizer Alpen-Club SAC die Kampagne «Respektiere deine Grenzen» lanciert. Wenn Natursporttreibende den Raum der Wildtiere respektieren, braucht es weniger Verbote und Einschränkungen und die Naturlandschaft bleibt offen für echte Naturerlebnisse.

 

Rückzugsräume schaffen

Die Kantone scheiden in Zusammenarbeit mit dem BAFU Wildruhezonen und Wildschutzgebiete aus. Ihre Lage ist auf Ski- und Schneeschuhtourenkarten eingetragen und kann mithilfe einer jährlich aktualisierten Kartenanwendung im Internet abgerufen werden.

 

Die Karten werden durch Markierungen im Gelände zusätzlich unterstützt.
Die Kommunikationsmassnahmen sollen den Wildtieren einen geschützten Rückzugsraum verschaffen. Die Grenzen von «Respektiere deine Grenzen» befinden sich darum nicht primär im Gelände, sondern in den Köpfen von Sporttreibenden, die wissen, wie Wildtiere sich verhalten, wodurch sie bedroht sind und wie sie geschont werden können.

 

Breites Engagement für mehr Natur

Eine Winterlandschaft, die sowohl Wildtieren als auch Sporttreibenden Raum bietet, ist möglich, wenn ein naturverträgliches, schonendes Verhalten den Menschen gewissermassen «zur zweiten Natur» wird.

 

Das Verständnis und der Respekt gegenüber Wildtieren – wie es in den vier Regeln von «Respektiere deine Grenzen» zum Ausdruck kommt – sind auf eine breite Abstützung in der Gesellschaft angewiesen. Entsprechend breit angelegt ist die Trägerschaft der Kampagne. Sie setzt sich zusammen aus Kantonen, Ausbildungsinstitutionen, Tourenanbietern, Sportverbänden, Tourismusdestinationen, Naturschutz- und Jagdorganisationen sowie Vertretern der Sportartikelbranche.

 

Die Kampagne hat ihren Ursprung im österreichischen Vorarlberg, wo sie 2003 von der Landesregierung gestartet wurde. Unterdessen beteiligen sich weitere österreichische Bundesländer sowie in Deutschland das Bundesland Bayern und in Italien die Provinz Südtirol an «Respektiere deine Grenzen».

 

Markierung von Wildruhezonen
Wildruhezonen
Plane mit dieser interaktiven Karte deine nächsten Touren und Wanderungen!

 

 

 

Links

Wildruhezonen im Online-Geoportal

In der neu erstellten gesamtschweizerischen Online-Karte sind rechtskräftige Wildruhezonen sowie empfohlene Gebiete eingezeichnet.



Bundesgesetz

Bundesgesetz über die Jagd und Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG)

Art. 7 Absatz 4: Die Kantone sorgen für einen aus­rei­chen­den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel vor Störung.

 

Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz, WaG)

Art. 14 Absatz 2 Lit. a: Wo es die Erhaltung des Waldes oder andere öffentliche Interessen, wie namentlich der Schutz von Pflanzen und wildlebenden Tieren erfordern, haben die Kantone für bestimmte Waldgebiete die Zugänglichkeit einzuschränken.

 

Verordnung über die Eidg. Jagdbanngebiete (VEJ)

Art. 5 Absatz 1:
Lit. b: Tiere dürfen nicht gestört, ver­trie­ben oder aus dem Banngebiet herausgelockt werden.
Lit. g: Das Skifahren ausserhalb von markierten Pisten, Routen und Loipen ist verboten.*

 

*Anmerkung: Diese Bestimmung bezieht sich nicht allein auf das Skifahren, sondern auch auf weitere Winter­sport­arten wie Snowboard fahren und Schneeschuhlaufen. Die bisher in den offiziellen Swisstopo-Skitourenkarten eingetragenen Routen gelten als «markiert».