Fragen zur Jagd

Welche Wildtiere sind bei uns eigentlich jagdbar?

Die jagdbaren Tiere sind im eidg. Jagdgesetz geregelt. Alle anderen Wildtiere gelten als geschützt. Der Kanton Aargau hat zudem den Baummarder (Edelmarder) und die Waldschnepfe geschützt. Die Hasen werden auf freiwilliger Basis nicht mehr gejagt.

Interessant ist auch ein Blick in die Rote Liste. Sie zeigt, wer bedroht ist oder vor wie langer Zeit eine Tierart in der Schweiz ausgerottet wurde.

 

Wem gehören die Wildtiere?

Die Wildtiere gehören nicht dem Staat oder dem Jäger. Sie gehören nur sich selbst. Der Staat, als Inhaber des Jagdregals, kann jedoch die Berechtigung erteilen, sich Tiere anzueignen. Erst wenn die jagdbaren Tiere auf legale Weise erlegt wurden, werden sie zum Eigentum des Jägers, der Jägerin oder der Jagdgesellschaft.

 

Wer gilt als Erleger?
Beim Kugelschuss, wer die erste wirksame Kugel angetragen hat – eine Kugel, bei der das Stück durch einen fermen Schweisshund zur Strecke gebracht worden wäre.
Beim Schrottschuss, wer den letzten wirksamen Schuss auf das noch fluchtfähige Wild angebracht hat. Kurz: Erste Kugel – letzte Schrott!

 

Wo lebt das Hochwild?

Der Begriff Hochwild hat nichts mit der Lage des Wildes zu tun. In früheren Herrschaftszeiten wurde das Wild in Hochwild und Niederwild eingeteilt. Das Hochwild (alles Schalenwild - ausser das Reh, das Auerwild und der Steinadler) war dem Hochadel vorbehalten. Das Niederwild (Reh, Fuchs, Dachs, Wildschwein, Feldhase, Fasan, Wachtel, Blashühner, Stockente, Elster, Eichelhäher, Amsel, Schwarzdrossel, Rabenkrähe, Ringeltauber, Waldschnepfe, Drossel) bezeichnet die Wildarten, die in der alten Jagd-Tradition vom niederen Adel bejagt werden durften. 

Hochwild / Niederwild