Freihalteflächen

Freihaltezone oberer Tannwald
Freihaltezone oberer Tannwald

Eine Freihaltefläche ist eine dauernd offen gehaltene, 10 bis 20 Aren grosse Fäche, die in grossen Sturm-Schadenflächen geschaffen wird, um die Bejagung nach der Wiederaufforstung zu erleichtern. Freihalteflächen werden jagdlich genutzt, da hier Äsung vorhanden und das austretende Rehwild gut sichtbar wird. Ziel ist es, den Wilddruck auf den Schadenflächen und im umgebenden Wald zu vermindern.

 

Das Einrichten von Freihalteflächen wird zunehmend auch in geschlossenen, jungwuchsreichen Wäldern diskutiert.

 

Der Zeithorizont für den Betrieb einer Freihaltefläche ist ca. 15 - 20 Jahre. Unsere Freihalteflächen wurde nach dem Lothar-Strumschaden in den Jahren 2001/2002 errichtet.

Soldatenhügel, gleich neben der Freihaltezone
Soldatenhügel, gleich neben der Freihaltezone

Am 26. Dezember 1999 wütete der Orkan "Lothar" im Kanton Aargau und führte zu grossen Waldschäden. Allein durch den Orkan fiel gut 3.5 Mal mehr Holz an als sonst in einem ganzen Jahr genutzt wird. Die Schadenfläche erstreckte sich über ein Gebiet von 3'458 Hektaren.

Der Schwerpunkt der vom Kanton beschlossenen Massnahmen lag in der Unterstützung der Wiederbewaldung. Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat dafür am 27. Februar 2001 einen Verpflichtungskredit von insgesamt 15.1 Millionen CHF bewilligt.

 

Die Wiederbewaldung der Lotharsturmflächen mit Standort gerechten Baumarten und einem hohen Anteil an Naturverjüngung ist gesichert. Auf den Lotharflächen wachsen jetzt Standort gerechte Baumarten, der Laubholzanteil beträgt über 80 %. Die Förderung seltener Baumarten verläuft vielversprechend. Mit 4'600 Stück Eibe, Elsbeere, Mehlbeere, Speierling und Wildobst wurde wesentlich mehr gepflanzt als vereinbart.

 

Die Jäger haben mit einer angepassten Bejagung die Wiederbewaldung wesentlich unterstützt.

Unterhalt der Freihalteflächen

 

Zweimaliges Mähen verbessert mit den Jahren das Äsungsangebot. Die Vegetation wird vielfältiger und wiesenähnlicher. Innere Waldränder in die Pflege einbeziehen.

 

Schnittzeitpunkt und Verfahren aufgrund eigener Erfahrungen optimieren. Zu beachten ist,

dass die zu fördernden Arten absamenkönnen, dass unerwünschte Arten zurückgedrängt werden.

 

Pirschweg gut pflegen (lautloser Zugang zum Hochsitz).

 

Düngung ist im Wald verboten und auf unseren vorwiegend gut nährstoffversorgten Böden auch nicht nötig.

 

Freihaltezone Gebenstorf
Freihaltezone Gebenstorf