Jagd im Aargau

Die Jagd bezweckt im Rahmen der Artenvielfalt den Erhalt und die Förderung eines gesunden, den örtlichen Verhältnissen angepassten Wildbestandes sowie die Bewahrung und Schaffung natürlicher, naturnaher und wenn möglich vernetzter Lebensräume für unsere einheimischen Wildtiere im Sinne einer umfassenden Hege und Pflege.


 

Jagdsysteme

In der Schweiz existieren zwei Jagdsysteme: Die Revier- und die Patentjagd. Diese sind nach Kantonen aufgeteilt. Im Aargau herrscht das Revierjagdsystem. Im Gegensatz zu anderen Staaten verleiht der Grundbesitz in der Schweiz keinerlei Jagdrechte.

Die Revierjagd

Beim Revierjagdsystem verpachten die politischen Gemeinden das Jagdrecht durch Vertrag an eine Gruppe von Jägern (Jagdgesellschaft) für eine bestimmte Periode (acht Jahre). Ende Saison müssen die Jäger dem Kanton melden, welche und wie viele Tiere sie erlegt haben. Die Anzahl Abschüsse hat einen Einfluss auf den Pachtzins.

Revierkantone sind: Zürich, Luzern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Land, Schaffhausen, St.Gallen, Aargau, Thurgau.

 

Die Patentjagd 

Die Patentjagd erlaubt die Jagd auf dem ganzen Gebiet des Kantons - mit Ausnahme der eidgenössischen und der kantonalen Jagdbanngebiete. Die Jäger müssen beim Kanton ein Patent erwerben und dazu die Patentgebühr entrichten. Pro Patent darf eine bestimmte Anzahl Tiere erlegt werden. Die Jagdzeit ist auf wenige Wochen im Herbst beschränkt.

Patentkantone sind: Bern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Fribourg, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Jura.